2021-05-11 Bienenwanderung

Mein Imkerpate wollte mit zwei Völkern auf Wanderschaft gehen. Sie sollten von Rhöndorf nach Impekoven gebracht werden. Wir haben uns um neun getroffen, weil er sicher sein wollte, dass alle Bienen „daheim“ sind. Wir haben die zweizargigen Völker und zwei Honigräume eingeladen und sind losgefahren. Während der Fahrt hat mein Imkerpate mir die Bienenseuchenverordnung erklärt: wenn Völker innerhalb eines Kreises wandern, ist das unproblematisch. Wenn sie die Kreis verlassen, benötigen sie ein Gesundheitszeugnis.

Und nun schlug die Bosheit zu! Impekoven und Rhöndorf liegen zwar im Rhein-Sieg-Kreis. Allerdings muss man während der Fahrt Bonn durchqueren. Nach Bienenseuchenverordnung muss diese Fahrt unverzüglich mit den Transitschein A-47.11-08/15 durchgeführt werden. Das heißt: ein Zwischenstop bei McDonalds in Endenich ist nicht möglich. Wenn wir beim Essen den Motor ausstellen, haben die Bienen einen festen Standplatz und benötigen besagtes Gesundheitszeugnis.

Wir sind also ohne schuldhaftes Zögern („unverzüglich“) an den neuen Standort gefahren. Palette raus, Bienen drauf, Honigraum drauf, Flugloch auf und dann flüchten!

Durch das Geschaukel im Auto und den Lärm waren die Bienen etwas ärgerlich. Das klingt echt rabiat, wenn ein wütendes Bienenvolk im Stock tobt!

Ich habe nachgefragt, ob und wie lange Bienen „schlafen“. Es ist so, dass die Tiere sich nur eine halbe Stunde am Tag an eine Randwabe setzen und ruhen. Bei einer Lebenszeit von 42 Tagen will keine Minute verschenkt sein!

Bislang war es eigentlich eher ein Running-Gag, dass ich am Ende einer Aktion meinem Imkerpaten zurufe „Hey, schau mal ob eine Biene an meinem Rücken hängt!“. So richtig ernst genommen habe ich diese Sicherheitsvorschrift nie. An diesem Abend hatte ich allerdings unglaubliches Glück. Tatsächlich hingen drei Bienen an meinem Rücken und eine weitere in einer Stofffalte am Bauch.

Und auf der Rückfahrt haben wir noch eine Unke gesehen!

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