Vor meinem Urlaub habe ich meine Rheinbienen evakuiert.
Mein Imkerpate hat während meiner Abwesenheit auf die zwei Völker achtgegeben. Ein Ableger hat sich sehr gut entwickelt, so dass ich mit drei Völkern nach Hause fahren konnte. Am 14. August habe ich spät abends die Völker aus dem Sommerurlaub abgeholt und erst einmal bei mir im Vorgarten aufgestellt. Am nächsten Tag wollte ich die drei Völker auf meine zwei Honnefer Standorte verteilen. Einer der Standorte war am 15. August jedoch nicht zugänglich.
Ich habe also ein Volk an den anderen Standort gefahren.
Zwei weitere Völker sind in meinem Vorgarten geblieben.
Bei einem Volk in meinem Vorgarten hatte ich Zweifel, ob es überhaupt noch lebt. Bei einer ersten Durchsicht konnte ich keine Königin und keine Brut entdecken. Ich musste also davon ausgehen, dass dieses Volk weisellos und damit biologisch tot ist. Eine Nachbarin hat in der Zwischenzeit ihre Sorge geäußert, dass sie eine Bienengift-Allergie haben könnte. Ich habe das weisellose Volk daher am nächsten Tag an den Rhein-Standort gefahren. Im Vorgarten ist das weiselrichtige – und damit friedlichere – Volk geblieben.
Vorgarten? Oja, das klingt nach Ärger. Wir teilen uns die Hauswand mit einem älteren Rentner-Ehepaar, die sich seit ihrem Eintritt in den Ruhestand sehr zu ihrem Nachteil verändert haben und ziemlich streitsüchtig geworden ist. Ich habe daher mit einer Beschwerde gerechnet und fürsorglich das Ordnungsamt angeschrieben.
Anfang September hat das Ordnungsamt sich tatsächlich gemeldet. Es seien Beschwerden meiner direkten Nachbarn gekommen. Entgegen meiner Zusicherung wären die Grenzabstände nicht eingehalten worden. Ich habe daher den Zollstock ausgelegt und fotografiert.
Es ist eindeutig, dass der Stock mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht – und zwar zum Nachbargrundstück und zur Straße hin. Aufgrund der Andeutungen konnte ich ahnen, wer aus der Nachbarschaft sich außer dem Rentner-Ehepaar beschwert hat.
Jedenfalls war das Ordnungsamt zufrieden, nachdem ich die Fotos gemailt hatte. Ich habe nun per E-Mail die Bestätigung, dass das Ordnungsamt keinen Veranlassung sieht, tätig zu werden. Die Grenzabstände sind so großzügig bemessen, dass weder für die Öffentlichkeit (Passanten) noch für meine Nachbarn (besagtes Ehepaar) eine Gefahr ausgeht. Die Bienen können bleiben.
Ich war froh, dass wir uns im Lehrgang mit der Frage nach dem optimalen Standort beschäftigt haben. Zwar sehe ich den Mühlen-Katalog sehr kritisch, insbesondere wenn er unreflektiert angewandt wird. Er hat mir aber wertvolle Hinweise gegeben, wie ich meine Stöcke aufzustellen habe. Und vor allem hat mir der Mühlen-Katalog geholfen, schlüssig zu argumentieren.
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